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   VG Karlsruhe, 05.08.2010 - A 9 K 3798/08   

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https://dejure.org/2010,30550
VG Karlsruhe, 05.08.2010 - A 9 K 3798/08 (https://dejure.org/2010,30550)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2010 - A 9 K 3798/08 (https://dejure.org/2010,30550)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2010 - A 9 K 3798/08 (https://dejure.org/2010,30550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschiebungshindernis bei Asthmaerkrankung eines Kinds

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Demokratische Republik Kongo, minderjährig, Schutz von Ehe und Familie, gemeinsames Sorgerecht, Wiederaufnahme des Verfahrens, Asthma bronchiale, medizinische Versorgung, Medikamente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2010 - A 9 K 3798/08
    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation dem betroffenen Ausländer aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 -, JURIS).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Verletzung von Art 19 Absatz 4 S 1 GG durch Überspannung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2010 - A 9 K 3798/08
    Zur Begründung ließ er ausführen, der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23.01.2007 sei verfassungswidrig, wie sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2008 in einem Parallelverfahren zum Az. 2 BvR 482/07 ergebe.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 63/08

    Zur Frage einer extremen Gefahrenlage für Ausländer aus der Demokratischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.08.2010 - A 9 K 3798/08
    Zum anderen ist in die Gefahrenprognose der erheblich gesteigerte finanzielle und pflegerische Bedarf des Klägers einzustellen, den seine Eltern bei einer gemeinsamen Rückkehr mit ihm mit Hilfe von sonstigen Angehörigen möglicherweise decken könnten (zu den Gefahren für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder bei einer Rückkehr in der D. R. Kongo vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.01.2010 - A 5 S 63/08 -, JURIS), der aber bei einer alleinigen Rückkehr des Klägers, die eine wechselseitige Unterstützung im Familienverband ausschließt, ungedeckt bliebe.
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